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Schweißerprüfung

Auf der Basis der Qualitätsanforderungen an die schweißtechnische Fertigung werden in den Schweiß- und Abnahmevorschriften von Aufsichtsbehörden, Überwachungsstellen, Klassifikationsgesellschaften oder vom Auftraggeber verlangt, dass Schweißer ihre Eignung gemäß der gültigen Prüfvorschriften nachweisen. Der Geltungsbereich dieser Schweißprüfungen richtet sich nach den Prüfungsbedingungen.

 

Warum ist eine Schweißerprüfung notwendig?

 

Der Zweck einer Schweißerprüfung besteht in der Sicherung der Güte von Schweißarbeiten. Im „geregelten Bereich“ ist der Einsatz von geprüften Schweißern vorgeschrieben. Im „nicht geltenden Bereich“ wird durch Forderung der Produkthaftung ausreichend qualifiziertes Personal gefordert.

 

Anwendungsgebiet

 

Für Schweißungen von Hand mit den Prozessen G, E, MIG/MAG und WIG an Bauteilen aus Stahl oder aus Aluminium verlangt die für das Anwendungsgebiet zuständige Stelle (geregelter Bereich) oder der Auftraggeber (nicht geregelter Bereich) den Einsatz von einem geprüften Schweißer. Zum Beispiel an Hochbauten, Brückenbauten, Fernwärmeleitungen oder Schienen- und Straßenfahrzeugen.

 

Umfang

 

Die Prüfung erstreckt sich auf die Handfertigkeit und die Fachkenntnisse der Schweißer.

 

Gültigkeitsdauer

 

Die Schweißerprüfung hat in der Regel eine Gültigkeit von 2 Jahren, wenn der Arbeitgeber oder die verantwortliche Schweißaufsichtsperson alle 6 Monate schriftlich auf der Schweißer-Prüfbescheinigung bestätigt, dass

 

  • der Schweißer regelmäßig schweißt; (max. Unterbrechung ist bis zu 6 Monate zulässig),
  • der Schweißer im Geltungsbereich seiner Schweißerprüfung schweißt,
  • das Können und die Kenntnisse des Schweißers nicht angezweifelt werden.

 

Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer um weitere 2 Jahre ist nur möglich wenn dem Prüfer oder der Prüfstelle entsprechende Prüfberichte über die Qualität der vom Schweißer hergestellten Fertigungsschweißungen vorliegen, z. B. Dokumente über Durchstrahlungs-, Ultraschall- oder Bruchprüfungen.

 

Prüfungen

 

Die Abnahme von Schweißerprüfungen und Wiederholungsprüfungen erfolgt kontinuierlich. Die Ausstellung der Prüfungsbescheinigungen erfolgt durch den TÜV oder den DVS. Auf Wunsch erhalten Sie einen Schweißerpass.

 

Gebührenfreies Vorschweißen

 

Das Vorschweißen dient zur Einschätzung des Schulungsbedarfes für die gewünschte Schweißerprüfung. Ein kurzfristiger Termin kann individuell abgestimmt werden.

DVS-Schweißwerkstätten

 

DVS-Verbundbildungseinrichtung in Großräschen

Lehrbauhof Großräschen

Werner-Seelenbinder-Straße 24

01983 Großräschen

Telefon 035753 235-11

Telefax 035753 235-40

 

DVS-Verbundbildungseinrichtung in Gallinchen

Berufsbildungs- und Technologiezentrum Cottbus-Gallinchen

Schorbuser Weg 2

03051 Cottbus

Telefon 0355 59015-10

Telefax 0355 59015-55 oder 0355 7835-310

 

 

Sie sind sich unschlüssig?

Wir beraten Sie gern und finden gemeinsam den passenden Schweißlehrgang entsprechend Ihrer persönlichen Ziele und Basis Voraussetzungen.

Ansprechpartner

 

Johannes Mattner

Johannes Mattner

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